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News

Vervielfältigung und Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht!

SV setzt Zuchtordnung teilweise aus - bis auf Weiteres!

Montag, den 23. März 2020 um 12:55 Uhr

 

Die Regelung wurde bis auf Weiteres verlängert!

https://www.schaeferhunde.de/der-verein/news/detail/corona-pandemie-wurfabnahme-und-die-identitaetssicherung-update

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SV-HG:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie nimmt täglich an Geschwindigkeit zu und die daraus resultierenden Ereignisse beschleunigen sich zusehends.

Nachdem erste Bundesländer Ausgangsbeschränkungen erlassen haben, erstreckt sich diese Situation seit vergangenem Wochenende nunmehr über das ganze Bundesgebiet.

Uns erreichen darüber hinaus bereits die ersten Meldungen von Züchtern, die aufgrund der Corona-Pandemie in Quarantäne sind. Ihnen allen gelten unsere besten Genesungswünsche.

Der SV-Vorstand kommt deshalb nicht umhin, für unsere Züchter, ID-Beauftragten und Zuchtwarte unsere Zuchtordnung in einigen Punkten auszusetzen.

Dieses geschieht zum Schutz der Gesundheit und zum Wohle aller Mitglieder und deren Umfeld.

Bis einschließlich 30.04.2020 wird nicht länger auf die Wurfbetreuung durch die Zuchtwarte und das Chippen mit Blutentnahme der Welpen durch ID-Beauftragte bestanden, sondern unseren Züchtern die Möglichkeit eingeräumt, in Absprache mit einem Tierarzt, für jeden Einzelnen auf seine besondere Situation bezogen, zu verfahren. Dies bedeutet die folgende Vorgehensweise:

1) ID-Beauftragte und Zuchtwarte betreuen die Würfe bis einschließlich 30.04.2020 nicht mehr persönlich. Selbstverständlich stehen die OG-Zuchtwarte den Züchtern bei Fragen weiterhin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

2) Der Züchter klärt das weitere Vorgehen mit seinem Tierarzt ab. Er richtet sich dabei nach dessen Empfehlung: entweder Chippen, Blutabnahme und Impfen in der Praxis oder Verschieben der Termine auf später. Bisher gibt es für die Tierärzte noch keine einheitlichen Regelungen, die das Vorgehen während der Corona-Pandemie vorschreiben. Nachdem das Impfen wichtiger als das Chippen und die Blutabnahme ist, kann es bereits hier passieren, dass nur noch geimpft wird.

3) Bei dem unter Ziffer 2 genannten Vorgehen ist keine Anwesenheit des ID-Beauftragten in den Praxisräumen des Tierarztes notwendig. Er schickt lediglich die notwendigen Formulare an den Tierarzt/Züchter und erhält diese nach erfolgtem Chippvorgang von selbigen zurück.

4) Sollten die Tierärzte das Chippen und Impfen aufgrund der Entwicklung der Pandemie nicht mehr vornehmen, sondern zum Schutze der Allgemeinheit nur noch Notfälle behandeln, müsste diese Situation bis auf Weiteres so hingenommen werden. Die Welpen könnten dann ohne Chippen, Blutabnahme und Impfen abgegeben werden.
Für diesen Fall muss der Züchter mit den Käufern entsprechende Vereinbarungen treffen, damit der SV-HG später die Informationen über das nachträglich erfolgte Chippen, Blutabnahme und Impfen zugänglich gemacht werden können. Von Seiten der Hauptgeschäftsstelle ist bereits eine Ausarbeitung/Vordruck in Arbeit, welche/r Ihnen, sofern dieser Fall eintritt, zur Verfügung gestellt wird.

5) Das Zuchtbuchamt wird die Wurfeintragungen für die unter Ziffer 4 genannten Würfe solange zurückstellen, bis sich die Lage wieder entspannt hat.

6) Die unter Ziffer 4 beschriebenen Würfe sind dem jeweiligen Landesgruppenzuchtwart zu melden.

Wir wünschen Ihnen allen das Beste und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Setecki

https://www.schaeferhunde.de/der-verein/news/detail/corona-pandemie-betreuung-von-wuerfen

 

 

Corona-Krise: Absage aller Veranstaltungen bis 31.5.20 verlängert!

Montag, den 16. März 2020 um 12:06 Uhr

 

https://www.schaeferhunde.de/service/corona#absage-aller-veranstaltungen-und-termine-bis-31-05-2020-22-04-2020-panel

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Wie überwacht die SV-HG die Einhaltung der Ordnungen des SV?

Freitag, den 06. März 2020 um 16:26 Uhr

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Meßler als VDH-Vizepräsident zurückgetreten!

Mittwoch, den 26. Februar 2020 um 09:50 Uhr

https://www.vdh.de/news/artikel/ruecktritt-des-vdh-vizepraesidenten/

"Wir möchten Sie darüber informieren, dass Professor Dr. Heinrich Meßler, auch Präsident des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) und der Weltunion der Vereine für Deutsche Schäferhunde (WUSV) von seinem Amt als Vizepräsident des VDH zum 24.02.2020 zurückgetreten ist. Der VDH-Vorstand ist trotz dieses Rücktritts uneingeschränkt handlungs-und beschlussfähig. 

Professor Meßler reagiert damit auf einen sich in den letzten Wochen für ihn ergebenen Interessenskonflikt, der ihn in seinen verschiedenen Vorstandsämtern in WUSV, SV und VDH betrifft.

Vielen von ihnen wird bekannt sein, dass es seit vielen Jahren Spannungen zwischen WUSV und FCI gibt. Die letzte bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen WUSV und FCI aus dem Jahr 2013 wurde im Jahr 2017, nach entsprechendem Votum der FCI-Generalversammlung in Leipzig, von der FCI gekündigt.

Eine der Hauptforderungen der FCI ist es bis heute, dass die in den Richterlisten der Mitglieder oder Vertragspartner der FCI geführten Richter nicht dazu berechtigt sind, bei von WUSV Mitgliedsvereinen organisierten Veranstaltungen, die keine Mitglieder des nationalen Mitglieds oder Vertragspartner der FCI sind, zu richten.

Die FCI hat diese Rechtsauffassung mit den Zirkularen 13/2018 und 24/2019 noch einmal bekräftigt. 

Dies gilt insbesondere dann, wenn es darum geht, Titel und Bewertungen nach dem offiziellen Reglement der FCI zu vergeben, die dann u.a. auch als Zuchtzulassungskriterien herangezogen oder in Leistungsurkunden eingetragen werden.

Erst nach Wegfall des Kooperationsvertrages waren Vertreter der WUSV darum bemüht, einen neuen Vertrag mit der FCI abzuschließen. Hierbei hat sich der VDH intensiv als Vermittler eingebracht. Auch noch am Rande der Generalversammlung in Shanghai, Ende April 2019 gab es Gespräche zwischen Vertretern der WUSV, der FCI und des VDH.
Seitens der FCI wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die für mögliche Verhandlungen mit der WUSV zuständig sein sollte. Die ursprüngliche Frist der FCI, bis zu deren Ablauf ein regelkonformes Verhalten seitens der FCI-Mitglieder eingefordert wurde, wurde bis zum 31.12.2019 verlängert.

Die FCI hat in allen Gesprächen und in jeglicher Korrespondenz klargestellt, dass es keinen Verhandlungsspielraum mehr gibt, was den Richtereinsatz in WUSV Vereinen außerhalb der FCI betrifft.
  
Adressat möglicher Sanktionen der FCI wegen derartiger Verstöße kann im Falle Deutschlands nur der VDH als Mitglied der FCI sein, der für ein regelkonformes Verhalten seines Mitgliedsvereins SV verantwortlich ist. 
 
Anfang Dezember 2019 wurde bei einem erneuten Treffen zwischen WUSV, SV und VDH ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet, auf dessen Basis dann (absprachegemäß) die Weisung des VDH an den SV vom 13.12.2019 erging, wonach der regelwidrige und von der FCI monierte Richtereinsatz nicht mehr erfolgen sollte. 
  
Die WUSV hat dies dann auch, wie ebenfalls vereinbart, innerhalb ihrer Organisation kommuniziert.

Hätte der VDH nicht reagiert, hätten dem VDH konkret zu Beginn des Jahres 2020 Sanktionen durch die FCI gedroht. Die Versagung jeglichen Terminschutzes für alle unsere Internationalen Rassehundeausstellungen durch die FCI und eine FCI-weite Sperre aller deutschen Richter standen bereits zur Diskussion.

Der VDH war daher im Interesse aller seiner Mitgliedsvereine zum Handeln gezwungen und tat dies zunächst im erklärten Einvernehmen mit Vertretern von WUSV und SV.

Seit Januar 2020 droht uns der SV nun plötzlich rechtliche Schritte wegen der Weisung an, mittlerweile wurde auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren von drei WUSV- Mitgliedsvereinen, die keinem FCI Landesverband zugehörig sind, gegen den VDH in die Wege geleitet.

Da hier sehr offensiv versucht wird, das Ganze auf eine kartellrechtliche Argumentation zu stützen, lassen wir uns durch die Düsseldorfer Kartellrechtlerin vertreten, die in der Vergangenheit schon die Einstellung des Verfahrens vor dem Bundeskartellamt für uns erwirkt hat.

Unsere Vorgehensweise haben wir mit der FCI abgestimmt, wir haben gegenseitige Unterstützung zugesagt, da konkret droht, dass auch noch die FCI Adressatin dieses Rechtsstreits wird.

Wir informieren Sie über die weitere Entwicklung."

 

WUSV - Eine Reiseorganisation für ältere Herren?

Mittwoch, den 12. Februar 2020 um 18:07 Uhr

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